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MALLORCA SEA PARADISE
Allgemeine Bedingungen für den Seetransport im Rahmen des Seeausflugsregimes
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Seeverkehr werden der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme vor der Buchung und dem Kauf von Fahrkarten zur Verfügung gestellt, sowohl in Papierform in allen Verkaufsbereichen der offiziellen Fahrkartenschalter des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens. (https://www.mallorcaseaparadise.com/).
1. DEFINITIONEN
„Transporteur“ bezieht sich auf das Unternehmen CREEURS ILLA BALEAR, S.L. die mit ihren Schiffen Personenbeförderung auf Seereisebasis durchführt, und zwar unabhängig von der Betriebs- und/oder Managementordnung.
Unter „Seereise“ versteht man einen Personentransportdienst im Zusammenhang mit touristischen Fahrten auf Schiffen oder Booten, die von einem Hafen ablegen und nach einer festgelegten Route innerhalb von höchstens 12 Stunden zum Abfahrtshafen zurückkehren. Zwischenstopps und Ankerplätze in anderen Häfen sind zulässig, jedoch müssen alle Passagiere die gesamte Route absolvieren.
Der Begriff „Schiff“ bezeichnet ein Wasserfahrzeug, das zur Navigation auf See oder Wasserstraßen eingesetzt wird und ein Passagierschiff ist.
Der Begriff „Passagiervertrag“ bezeichnet den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer und einem Passagier über die Erbringung einer oder mehrerer Personenbeförderungsleistungen im Rahmen eines Seeausflugs.
„Ticket“ oder „Bordkarte“ bezeichnet das vom Beförderer gültig ausgestellte Dokument als Nachweis des abgeschlossenen Beförderungsvertrags.
2. Anwendbares Recht und Haftungsregelung
Dieser Beförderungsvertrag für maritime Ausflüge unterliegt spanischem Recht, EU-Vorschriften und allen internationalen Übereinkommen, denen Spanien beigetreten ist. Insbesondere findet das Gesetz 14/2014 vom 24. Juli über die Seeschifffahrt auf diesen Beförderungsvertrag Anwendung und ist Bestandteil des Beförderungsvertrags.
3. PASSAGIERVERTRAG UND FAHRKARTE
Mit dem im Fahrgastvertrag festgelegten Vertrag, der durch die Ausstellung des entsprechenden Tickets und/oder der Bordkarte dokumentiert wird, verpflichtet sich der Beförderer gegen Entgelt, den Fahrgast und gegebenenfalls sein Gepäck im Rahmen eines Seeausflugs auf See zu befördern.
Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar und kann elektronisch ausgestellt werden. Der Beförderungsvertrag kommt mit der vorherigen Bezahlung des vom Beförderer ordnungsgemäß ausgestellten Tickets zustande, wobei der Fahrgast durch die Nutzung des Beförderungsmittels ausdrücklich alle Vertragsbedingungen akzeptiert.
Nur Passagiere mit einem gültigen Ticket und/oder einer Bordkarte für das angegebene Datum, die angegebene Uhrzeit und die angegebene Strecke werden zum Einsteigen zugelassen. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für verlorene Tickets/Bordkarten. Passagiere sind verpflichtet, beide Dokumente während der gesamten Reise mit sich zu führen. Im Schadensfall müssen Passagiere eine Kopie ihres Tickets und ihrer Bordkarte vorlegen; andernfalls kann der Anspruch nicht bearbeitet werden.
Die Fluggesellschaft bietet Personenbeförderung zu ihren allgemeinen, Aktions- und/oder Sondertarifen an, die in allen Verkaufsstellen, an den offiziellen Fahrkartenschaltern und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, diese Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Der Beförderer haftet nicht für das Handgepäck und die persönlichen Gegenstände des Passagiers im Falle von Diebstahl oder Verlust.
Beschwerdeformulare und Anregungen stehen Reisenden an unseren Abfahrts- und Ankunftspunkten zur Verfügung.
4. ZEITPLAN, ROUTE, EINSTEIGEN UND STORNIERUNGEN
Die Abfahrtszeiten für jeden Seeausflug sind festgelegt und können vor der Buchung und dem Kauf von Fahrkarten sowohl in Papierform in allen Verkaufsbereichen der offiziellen Fahrkartenschalter des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens eingesehen werden. (https://www.mallorcaseaparadise.com/).
Der Beförderer ist berechtigt, die ausgeschriebenen Fahrpläne zu ändern und den Transport aus Gründen der Sicherheit, der Organisation, des Wetters oder höherer Gewalt sogar auszusetzen oder zu stornieren.
Die Fluggesellschaft legt den Boarding-Termin fest und informiert die Passagiere darüber. Nach Ablauf dieser Frist wird Passagieren, die nicht zum Einsteigen bereit sind, die Beförderung verweigert. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Verweigerung der Beförderung von Passagieren, die nach dem Boarding-Termin eintreffen.
Dem Beförderer steht es frei, die Beförderung auf der von ihm oder ihr als am geeignetsten erachteten Route und nach dem von ihm oder ihr für am besten geeigneten Reiseplan durchzuführen.
Im Falle einer Stornierung durch den Passagier gelten folgende Bedingungen:
- Stornierungen, die mindestens 24 Stunden vor Abflug erfolgen, sind kostenfrei. Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung.
- Bei Stornierungen OHNE vorherige Ankündigung oder bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor Abflug erfolgen, verfällt der gesamte gezahlte Betrag.
5. DISZIPLIN AN BORD
Der Kapitän hat das Kommando über das Schiff, die Befehlsgewalt an Bord und kann alle polizeilichen Maßnahmen ergreifen, die er zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Gewährleistung der Sicherheit aller an Bord befindlichen Personen für notwendig erachtet. Die Passagiere müssen den Anweisungen des Kapitäns Folge leisten, unbeschadet ihres Rechts, nach Ankunft des Schiffes im Hafen Ansprüche geltend zu machen.
6. HAUPTDIENSTLEISTUNGEN, NEBENDIENSTLEISTUNGEN UND STEUERSYSTEM
Für die Zwecke der Bestimmungen des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird die MwSt. mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent erhoben, da es sich um eine Seepersonenbeförderung handelt (Art. 91.1.2.1° des Gesetzes 37/1992). Sonstige Nebenleistungen an Bord, wie beispielsweise der Bordverpflegungsverbrauch, werden zusammen mit der Hauptbeförderung besteuert.
7. JURISDICCIÓN
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung oder Durchführung des Beförderungsvertrags unterliegen der Zuständigkeit der Handelsgerichte von Palma de Mallorca, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, in Verbraucherangelegenheiten alternative Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen.